Haltet ihn auf
Könnte jemand bitte mal diesen durchgeknallten Irren aufhalten, der es irgendwie zum Bundesinnenminister gebracht hat? Der Gedanke, daß dieser verantwortungsvolle Posten von jemandem ausgefüllt wird, für den sich die Welt als voll von Mördern, Attentätern und Terroristen darstellt, läßt mich schaudern.
Jetzt ist er zum zweiten Mal in kurzer Zeit vor dem höchsten Gericht mit einer Idee gescheitert.
Den ersten Satz heiße Ohren hat er sich für seine Idee geholt, Passagierflugzeuge abschießen zu lassen, wenn man damit mögliche Terroranschläge verhindern könnte. Das Urteil: abgelehnt, der Staat hat nicht das Recht, Unschuldige zu töten. Jetzt darf man aber nicht annehmen, er hätte vielleicht was gelernt. Nein, er kommt mit einer lachhaften Konstruktion eines "Quasi-Verteidigungsfalles" daher, um seine kranke Idee doch noch umsetzen zu können. Ich wette, bei dem Gedanken an brennende Wrackteile, die vom Himmel regnen, nachdem ein Airbus hat dran glauben müssen, da wird ihm ganz warm ums Herz. Er mußte es ja auch nicht tun. Er hat es sich ja nur ausgedacht.
Und heute: Onlinedurchsuchungen von Computern sind unrechtmäßig und nicht vom Strafrecht gedeckt. Auch hier folgt die sofortige Forderung, das Strafrecht entsprechend anzupassen. Wenn er könnte, stünde er bestimmt trampelnd vor den Richtern und brüllte "Ich will aber, daß das geht. Ich will, ich will, ich will". Schaum vor dem Mund ist optional.
Und jetzt kommen auch noch andere. Konrad Freiberg (Vorsitzender der Polizeigewerkschaft) erklärt: "Die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, müssen auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein"
Herr Freiberg, ich bin weder Polizist noch Anwalt, aber die Unterschiede zwischen einer Wohnungsdurchsuchung und dem Durchstöbern meiner Festplatte sind doch ziemlich offensichtlich. Das fängt damit an, das ich bei einer Wohnungsdurchsuchung dabei bin, einen Anwalt und Zeugen hinzuziehen kann und dadurch in einem gewissen Rahmen Einfluß nehmen kann. Bei dem, was sie gerne hätten entfällt all das. Ich bin sicher, Juristen könnten da noch das eine oder andere zu beisteuern.
Jetzt mal ganz abgesehen davon, das hier grundlegende Rechte wie die Unschuldsvermutung (wenn sie nicht wissen, wovon ich rede, Herr Schäuble, schlagen sie es nach), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und vielleicht noch das eine oder andere mit Füßen getreten werden: glaubt wirklich jemand, damit könnte man die *wirklich* gefährlichen Leute fassen? Es was ja nicht mal möglich, diese beiden Kofferbombendeppen zu fassen. Das sie existierten wurde erst bekannt nachdem sie aktiv geworden waren. Erfreulicherweise erfolglos.
Die "echten" Terroristen wird man so kaum bekommen, denn die werden einen Teufel tun und belastendes Material unverschlüsselt auf der Platte herumliegen lassen. Da können sie durchsuchen und beschlagnahmen was sie wollen. Aber vielleicht lassen sich ja mit Hilfe einiger toller Befragungstechniken die nötigen Informationen gewinnen. Hat ja auch schon bei den Hexenprozessen geholfen.
Gell, Herr Schäuble, das wäre die Krönung ihrer Laufbahn, so ein Gesetz, daß das erlaubte.
Sie widern mich an.
Jetzt ist er zum zweiten Mal in kurzer Zeit vor dem höchsten Gericht mit einer Idee gescheitert.
Den ersten Satz heiße Ohren hat er sich für seine Idee geholt, Passagierflugzeuge abschießen zu lassen, wenn man damit mögliche Terroranschläge verhindern könnte. Das Urteil: abgelehnt, der Staat hat nicht das Recht, Unschuldige zu töten. Jetzt darf man aber nicht annehmen, er hätte vielleicht was gelernt. Nein, er kommt mit einer lachhaften Konstruktion eines "Quasi-Verteidigungsfalles" daher, um seine kranke Idee doch noch umsetzen zu können. Ich wette, bei dem Gedanken an brennende Wrackteile, die vom Himmel regnen, nachdem ein Airbus hat dran glauben müssen, da wird ihm ganz warm ums Herz. Er mußte es ja auch nicht tun. Er hat es sich ja nur ausgedacht.
Und heute: Onlinedurchsuchungen von Computern sind unrechtmäßig und nicht vom Strafrecht gedeckt. Auch hier folgt die sofortige Forderung, das Strafrecht entsprechend anzupassen. Wenn er könnte, stünde er bestimmt trampelnd vor den Richtern und brüllte "Ich will aber, daß das geht. Ich will, ich will, ich will". Schaum vor dem Mund ist optional.
Und jetzt kommen auch noch andere. Konrad Freiberg (Vorsitzender der Polizeigewerkschaft) erklärt: "Die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, müssen auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein"
Herr Freiberg, ich bin weder Polizist noch Anwalt, aber die Unterschiede zwischen einer Wohnungsdurchsuchung und dem Durchstöbern meiner Festplatte sind doch ziemlich offensichtlich. Das fängt damit an, das ich bei einer Wohnungsdurchsuchung dabei bin, einen Anwalt und Zeugen hinzuziehen kann und dadurch in einem gewissen Rahmen Einfluß nehmen kann. Bei dem, was sie gerne hätten entfällt all das. Ich bin sicher, Juristen könnten da noch das eine oder andere zu beisteuern.
Jetzt mal ganz abgesehen davon, das hier grundlegende Rechte wie die Unschuldsvermutung (wenn sie nicht wissen, wovon ich rede, Herr Schäuble, schlagen sie es nach), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und vielleicht noch das eine oder andere mit Füßen getreten werden: glaubt wirklich jemand, damit könnte man die *wirklich* gefährlichen Leute fassen? Es was ja nicht mal möglich, diese beiden Kofferbombendeppen zu fassen. Das sie existierten wurde erst bekannt nachdem sie aktiv geworden waren. Erfreulicherweise erfolglos.
Die "echten" Terroristen wird man so kaum bekommen, denn die werden einen Teufel tun und belastendes Material unverschlüsselt auf der Platte herumliegen lassen. Da können sie durchsuchen und beschlagnahmen was sie wollen. Aber vielleicht lassen sich ja mit Hilfe einiger toller Befragungstechniken die nötigen Informationen gewinnen. Hat ja auch schon bei den Hexenprozessen geholfen.
Gell, Herr Schäuble, das wäre die Krönung ihrer Laufbahn, so ein Gesetz, daß das erlaubte.
Sie widern mich an.
schlauschiesser - 5. Feb, 20:48
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