Der Worte sind genug gewechselt,
lasst mich auch endlich Taten sehn. (Faust I)
Das könnte das Motto der Herren Schäuble und Bosbach sein.
Herr Bosbach durfte sich heute morgen in WDR5 über die Taten seines Parteifreundes Schäuble verbreiten und kam für mich, wie eigentlich immer, wieder äußerst unsympathisch durch die Lautsprecher.
Im Zusammenhang mit der Idee seinesMitirren Parteikollegen, vermutete Terroristen präventiv und gezielt zu töten, führte er an:
"Den Terrorismus bekämpft man nicht mit Reden, sondern mit Taten."
Dazu gehört natürlich das Umbringen von Leuten. Wenn man sich vertan hat bei der Wahl seines Ziels kann man sich ja immer noch entschuldigen. Es diente ja einem guten Zweck.
Über die Frage, ob der deutsche Staat das Recht hat, Menschen zu töten (noch dazu auf Verdacht) reden wir mal lieber nicht. Zumal sich das Bundesverfassungsgericht sich darüber schon mal ausgelassen hat als es um die Frage ging, ob entführte Flugzeuge abgeschossen werden dürfen, wenn die Gefahr eines Terroranschlags mit Hilfe dieser Flugzeuge besteht. Antwort: ganz klar NEIN
Lieber auch nicht über die Frage nachdenken, welcher Unterschied zwischen dem Töten auf Staatsbefehl und dem Töten auf Befehl eines sonstigen Anführers besteht.
Das könnte das Motto der Herren Schäuble und Bosbach sein.
Herr Bosbach durfte sich heute morgen in WDR5 über die Taten seines Parteifreundes Schäuble verbreiten und kam für mich, wie eigentlich immer, wieder äußerst unsympathisch durch die Lautsprecher.
Im Zusammenhang mit der Idee seines
"Den Terrorismus bekämpft man nicht mit Reden, sondern mit Taten."
Dazu gehört natürlich das Umbringen von Leuten. Wenn man sich vertan hat bei der Wahl seines Ziels kann man sich ja immer noch entschuldigen. Es diente ja einem guten Zweck.
Über die Frage, ob der deutsche Staat das Recht hat, Menschen zu töten (noch dazu auf Verdacht) reden wir mal lieber nicht. Zumal sich das Bundesverfassungsgericht sich darüber schon mal ausgelassen hat als es um die Frage ging, ob entführte Flugzeuge abgeschossen werden dürfen, wenn die Gefahr eines Terroranschlags mit Hilfe dieser Flugzeuge besteht. Antwort: ganz klar NEIN
Lieber auch nicht über die Frage nachdenken, welcher Unterschied zwischen dem Töten auf Staatsbefehl und dem Töten auf Befehl eines sonstigen Anführers besteht.
schlauschiesser - 16. Jul, 08:51
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