Tanz in den Mai...
fällt dieses Jahr für mich aus, wg. Nachtschicht. Das kommt einmal im Jahr vor und ich darf dabei sein.
Nun ja. Der Arbeitgeber sorgt für Verpflegung, die Bezahlung ist ok und aus dem Alter wo jede Party zwingend mitgenommen werden mußte bin ich auch raus. Von daher: kein Grund zur Klage.
Trotzdem: wenn Sie heute abend auf die Rolle gehen, haben Sie ja vielleicht fünf Sekunden Zeit um für meine Wenigkeit einen Schluck zu trinken. Ich wünsche jedenfalls viel Spaß.
Nun ja. Der Arbeitgeber sorgt für Verpflegung, die Bezahlung ist ok und aus dem Alter wo jede Party zwingend mitgenommen werden mußte bin ich auch raus. Von daher: kein Grund zur Klage.
Trotzdem: wenn Sie heute abend auf die Rolle gehen, haben Sie ja vielleicht fünf Sekunden Zeit um für meine Wenigkeit einen Schluck zu trinken. Ich wünsche jedenfalls viel Spaß.
schlauschiesser - 30. Apr, 11:27
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