Nachdem unser Bundesinnenminister ja schon länger den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen hat ist ihm nun jemand nachgefolgt.
Ich präsentiere ohne Stolz: den Bundesverteidigungsminister
Franz-Josef Jung
Er besteht nämlich weiterhin darauf, entführte Passagierflugzeuge abschießen zu dürfen, wenn sie für Terrorakte eingesetzt werden sollen. Das hat das
Bundesverfassungsgericht zwar untersagt, aber wen kümmert das schon, wenn es so tolle Sachen wie den
übergesetzlichen Notstand gibt?
Da muß dann auch schon mal der
§ 31 Abs. 1 BVerfGG zurückstehen, der besagt
„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“
Muß ein tolles Gefühl sein, in einem Sessel zu sitzen und einen Piloten anzuweisen, ein (evtl. vollbesetztes) ziviles Flugzeug abzuschießen. Hinterher heuchelt man dann Trauer und Mitgefühl mit den Hinterbliebenen und betont, daß deren Tod das Land vor größerem Schaden bewahrt hat.
Ich als Pilot würde meine Aufgabe kennen: hingehen, auf den Tisch scheißen und mit dem Einsatzbefehl abwischen. Danach können sie meine Pilotenlizenz und mein Offizierspatent gerne haben. Unter so einem Befehlshaber wollte ich nicht dienen.
Und die Bundeskanzlerin sitzt wieder herum, tut nichts gegen die Amokläufe ihrer Kabinettsmitglieder und wartet ab.